Konferenz der Kantonsregierungen
deutsch/français
Closed User Group
Die KdK
Medienmitteilungen
Tätigkeitsbereiche
KdK-Wissen
Netzwerk
Links
Contact
Sitemap
Search
 Agenda
chstiftung
ch-go.ch
Sekretariat /
Secrétariat

Haus der Kantone /
Maison des cantons
Speichergasse 6
Postfach 444
3000 Bern 7
Tel: 031 320 30 00
Fax: 031 320 30 20
E-Mail: mail@kdk.ch
Entlastungs- und Konsolidierungsprogramme für den Bundeshaushalt
2010

Gestützt auf zwei interne Konsultationsrunden bei den Kantonsregierungen verabschiedete die Plenarversammlung am 25. Juni 2010 eine Stellungnahme zum Konsolidierungsprogramm (KOP). Dabei war unbestritten, dass der Bundeshaushalt die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten hat. Strukturelle Bundesdefizite sind weder zulässig, noch längerfristig tragbar. Ein ausgeglichener Bundeshaushalt ist auch für die Kantone von zentraler Bedeutung, weshalb die Bestrebungen zur Verhinderung struktureller Defizite im Grundsatz begrüsst wurden.
Gegenüber dem vorgelegten KOP brachte die KdK jedoch bezüglich Vorgehen und Inhalten zahlreiche Vorbehalte an. Namentlich wurde verlangt, dass der Bundesrat angesichts des positiver als erwarteten wirtschaftlichen Aufschwungs die Notwendigkeit des KOP nochmals überprüfe. Zudem erachteten es die Kantonsregierungen nur zwei Jahre nach der Einführung der NFA als verfehlt, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bereits wieder neu aufzurollen. Deshalb wurde gefordert, auf Kürzungen bei Verbundaufgaben zu verzichten und die erforderlichen Einsparungen prioritär im Eigenbereich des Bundes zu realisieren.
2004

Analog zu 2003 bildete im Berichtsjahr das Entlastungsprogramm 2004 des Bundes einen Schwerpunkt. Im Rahmen einer Vorkonsulation wurde eine gemeinsame Stellungname der Kantone vorbereitet, welche die Plenarversammlung bereinigte und zuhanden des Bundesrates verabschiedete.

2003

Auf Einladung des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) wurden die Kantone in die Erarbeitung des Erlassentwurfes und der Erläuterungen zu den Entlastungsmassnahmen 2003 für den Bundeshaushalt einbezogen. Da die Entlastungsmassnahmen mehrere Politikbereiche betreffen, wurde die Mitwirkung auf der technischen Ebene über die Konferenz der Sekretäre der interkantonalen Konferenzen (KoSeKo) sichergestellt. Darüber hinaus wurde eine politische Begleitgruppe der Kantone eingesetzt,die aus Vertretern der haupsächlich betroffenen Direktorenkonferenzen sowie den Sekretären der KdK und der Finanzdirektorenkonferenz bestand.


Im Rahmen zweier Aussprachen der politischen Begleitgruppe mit dem Vorsteher des EFD am 7. März 2003 und am 1. Mai 2003 betonten die Kantonsvertreter, dass die Kantone die Notwendigkeit einer Sanierung der Bundesfinanzen zwar grundsätzlich anerkennen, eine Lastenabwälzung auf die Kantonshaushalte sowie der Einbezug der kantonalen Erträge aus dem Verkauf der überschüssigen Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank als Element des Entlastungsprogramms von den Kantonen nicht akzeptiert werden könnte. Diese Haltung bestätigte die Plenarversammlung der KdK vom 20. Juni 2003 in ihrer Stellungnahme zum Botschaftsentwurf des Bundesrates, welche in Anwesenheit des Vorstehers des EFD verabschiedet wurde.


Das Bemühen des Bundes, die Kantone auf technischer und politischer Ebene in die Erarbeitung des Erlassentwurfes einzubeziehen wurde grundsätzlich begrüsst, unter anderem auf Grund der ausserordentlich engen Terminplanung wurde das Verfahren jedoch rückblickend als wenig geeignet eingestuft.