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Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften
2010

Das Engagement der KdK gegen die vom Bundesrat unterbreitete Vorlage hat sich gelohnt und die vom Bundesrat beantragte Vollkapitalisierung konnte verhindert werden. In der Wintersession wurde die Regelung, wonach alle öffentlichen Pensionskassen innert 40 Jahren einen Deckungsgrad von mindestens 80 Prozent erreichen müssen, von National- und Ständerat verabschiedet.
Diese Kompromisslösung verursacht zwar nach wie vor hohe Kosten, ist aus Sicht der Kantone jedoch annehmbar. Damit konnte in einem anspruchsvollen Geschäft eine solide Basis für die
Finanzierung der öffentlichen Pensionskassen gelegt werden, die gleichzeitig den Besonderheiten öffentlich-rechtlicher Institutionen gerecht wird.
2009

Die Kantonsregierungen unterstützen die Bestrebungen zur Verstärkung des gesetzlichen Rahmens für die Stabilisierung der ÖrVE. Inakzeptabel ist aber die vorgeschlagene Vollkapitalisierung, die in den kommenden 40 Jahren Kosten von insgesamt beinahe 100 Milliarden Franken verursachen würde. Deshalb hat die KdK der zuständigen Sozialkommission des Ständerates einen Kompromissvorschlag unterbreitet, wonach die laufenden Renten und der obligatorische Teil der Aktiven zu 100 Prozent gedeckt sein müssen. Dieses Ziel wäre innert 40 Jahren zu erreichen. Der überobligatorische Teil der Aktiven soll hingegen weiterhin im Umlageverfahren finanziert werden können. Diese Lösung würde Kosten von rund 22 Milliarden Franken verursachen.
2008

Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften
Mit Botschaft vom 19. September unterbreitete der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine
Vorlage, wonach Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (ÖrVE) ihr Finanzierungssystem so ausgestalten müssen, dass sie innert 40 Jahren eine Vollkapitalisierung
erreichen, wie dies bereits bei den privatrechtlichen Einrichtungen der Fall ist. Angesichts der finanzpolitischen Bedeutung der Vorlage für die Kantone sowie des aus kantonaler Sicht interpreta30
tionsbedürftigen Vernehmlassungsergebnisses führte die KdK hierzu nochmals eine Konsultation
bei den Kantonsregierungen durch. Gestützt auf die Ergebnisse der internen Konsultation verabschiedete die Plenarversammlung vom 12. Dezember eine konsolidierte Stellungnahme der Kantone zuhanden der parlamentarischen Beratung. Unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise sowie angesichts der enormen Kosten, die die volle Ausfinanzierung von ÖrVE mit tiefem bis sehr tiefem Deckungsgrad für die Gesamtwirtschaft und die betroffenen Kantone und Gemeinden zur Folge hätte, sprachen sich die Kantonsregierungen dafür aus, dass auch ein unbefristetes Finanzierungsmodell der Teilkapitalisierung «Mischfinanzierung und differenzierter Zieldeckungsgrad» möglich sein sollte.