Sekretariat /
Secrétariat
Haus der Kantone /
Maison des cantons
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3000 Bern 7
Tel: 031 320 30 00
Fax: 031 320 30 20
E-Mail: mail@kdk.ch
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Umsetzung von Bundesrecht durch die Kantone |
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In Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zwischen Bundesrat und Kantonsregierungen betreffend Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung hatte die Plenarversammlung den Leitenden Ausschuss beauftragt, eine Übersicht zu den auf kantonaler Ebene erforderlichen Fristen für die Umsetzung von Bundeserlassen zu erstellen. Mittels einer Umfrage bei allen Kantonen wurde in der Folge geklärt, wie in den Kantonen die je nach Zuständigkeiten unterschiedlichen Rechtsetzungsverfahren bei der Umsetzung von Bundes-erlassen aussehen und ob die Möglichkeit besteht, die entsprechenden Verfahren zu beschleunigen. Gestützt auf die Umfrageergebnisse beauftragte der Leitende Ausschuss das Sekretariat, die Verbesserungsvorschläge in einem Workshop zusammen mit kantonalen Expertinnen und Experten zu konkretisieren. Im Rahmen dieses Workshops wurden vier Lösungsansätze diskutiert, wie die Problematik der Umsetzung von Bundesrecht durch die Kantone verbessert werden könnte: Ein-bezug der Kantone bei der Planung und der Entwurfserarbeitung, bessere Berücksichtigung von Umsetzungsfragen im Rahmen der Vernehmlassung, bessere Rückkoppelung zu den Kantonen in der parlamentarischen Phase sowie Festsetzung von Regelfristen für die Umsetzung von Bundeserlassen. Der Leitende Ausschuss vom 5. November 2010 beauftragte das KdK-Sekretariat in der Folge, ein externes Mandat zu vergeben, um konkrete Lösungsansätze aufzuzeigen, wie die Anliegen der Kantone betreffend die Umsetzung von Bundesrecht in der Zusammenarbeit mit dem Bund verbindlicher geregelt werden könnten.
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