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Bilaterale 2
2010

Nach 14 Jahren der indirekten Teilnahme konnte am 16. Februar 2010 unter Beteiligung einer Vertreterin der Kantonsregierungen das Abkommen über die offizielle Teilnahme der Schweiz an den Jugend und Bildungsprogrammen der EU unterzeichnet werden.
Weitergeführt wurde auch die Begleitung der Weiterentwicklungen von Schengen / Dublin sowie in Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) die Umsetzungsvorbereitung dieser Weiterentwicklungen in den Kantonen. Vertreter der Begleitorganisation Schengen / Dublin der KdK (BOSD) nahmen wiederum an zahlreichen Sitzungen der zuständigen Arbeitsgruppen der EU in Brüssel teil, an welchen Weiterentwicklungen des Schengen / Dublin-Besitzstands erarbeitet wurden.
2009

Nach erfolgreichem Abschluss der diesbezüglichen Vorbereitungen sind die Abkommen zu
Schengen und Dublin mit der Aufhebung der Kontrollen an den Flughäfen am 29. März 2009 definitiv
in Kraft gesetzt worden.

Weitergeführt wurde die Begleitung der Weiterentwicklungen von Schengen/Dublin sowie - in Zusammenarbeit mit der KKJPD - die Vorbereitung der Umsetzung dieser Weiterentwicklungen in
den Kantonen. Vertreter der Begleitorganisation Schengen/Dublin der KdK (BOSD) nahmen im
Berichtsjahr wiederum an zahlreichen Sitzungen der zuständigen Arbeitsgruppen der EU in Brüssel
teil, an welchen Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands erarbeitet wurden.

Nachdem alle Kantone die am 29. September 2006 abgeschlossene Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung
des Schengen/Dublin-Besitzstands genehmigt hatten, konnte die Vereinbarung am 20. März 2009
unterzeichnet werden und ist am 1. April 2009 in Kraft getreten. Zusätzlich konnte im Berichtsjahr
in Zusammenarbeit mit dem Bund ein entsprechender Leitfaden erarbeitet und verabschiedet werden.
2008

Im Vordergrund standen hier die Vorbereitungen im Hinblick auf die Inkraftsetzung der Abkommen
zu Schengen und Dublin. Nach Inkrafttreten der Abkommen am 1. März 2008 beteiligten sich die
Kantone unter der Koordination von KdK und KKJPD an dem von der EU durchgeführten Evaluationsverfahren.
Die entsprechenden Anstrengungen wurden am 27. November 2008 von Erfolg gekrönt,
indem der Ministerrat der EU beschloss, die Abkommen per 12. Dezember 2008 mit der
Aufhebung der Kontrollen an den Landesgrenzen in Kraft zu setzen. Die Aufhebung der Kontrollen
an den Flughäfen wird mit dem Flugplanwechsel am 29. März 2009 erfolgen.
Ebenfalls weitergeführt wurde die Begleitung der Weiterentwicklungen von Schengen/Dublin sowie
in Zusammenarbeit mit der KKJPD - die Vorbereitung der Umsetzung der Abkommen zu Schengen/
Dublin in den Kantonen. Vertreter der Begleitorganisation Schengen/Dublin der KdK (BOSD)
nahmen im Berichtsjahr an zahlreichen Sitzungen der zuständigen Arbeitsgruppen der EU in Brüssel
teil, an welchen Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands erarbeitet wurden.
Im Berichtsjahr haben zudem (fast) alle Kantone die am 29. September 2006 abgeschlossene
Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung
und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands genehmigt. Zudem wurde in Zusammenarbeit
mit dem Bund ein entsprechender Leitfaden erarbeitet.

2007

Auch im Jahr die Begleitung der Weiterentwicklungen von Schengen/Dublin sowie in die Vorbereitung der Umsetzung der Abkommen zu Schengen/Dublin in den Kantonen im Vordergrund. Vertreter der Begleitorganisation Schengen/Dublin der KdK (BOSD) nahmen im Berichtsjahr an zahlreichen Sitzungen der zuständigen Arbeitsgruppen der EU in Brüssel teil, an welchen Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands erarbeitet wurden.

Im Jahr 2007 wurde in den einzelnen Kantonen zudem die Genehmigung der am 29. September 2006 abgeschlossenen Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands eingeleitet.


2006

Im Vordergrund standen im Jahr 2006 die Begleitung der Weiterentwicklungen von Schengen/Dublin sowie - in Zusammenarbeit mit der KKJPD - die Vorbereitung der Umsetzung der Abkommen zu Schengen/Dublin in den Kantonen. Vertreter der Begleitorganisation Schengen/Dublin der KdK (BOSD) nahmen an zahlreichen Sitzungen der zuständigen Arbeitsgruppen der EU in Brüssel teil, an welchen Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands erarbeitet wurden. Bezüglich der Umsetzung der Abkommen wurde zuhanden der Kantone eine Wegleitung im Bereich des Datenschutzes erarbeitet. Schliesslich wurde in Zusammenarbeit mit der KKJPD unter realen Bedingungen auch getestet, ob die nach Abschluss der Abkommen zu Schengen/Dublin geschaffenen Strukturen die Kantone in die Lage versetzen, innert den in den Abkommen festgelegten knappen Fristen Entscheide bezüglich Übernahme und Umsetzungsbedarf von neuen schengenrelevanten Rechtsakten zu treffen.

Am 29. September 2006 genehmigte die Plenarversammlung der KdK zeitgleich mit dem Bundesrat eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands. Diese Vereinbarung bedarf noch der Genehmigung in den einzelnen Kantonen.


2005


Das am 1. Oktober 2004 von den Kantonsregierungen genehmigte Konzept zur Sicherstellung der Mitwirkung der Kantone an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Abkommen zu Schengen/Dublin konnte umgesetzt werden. So wurde in Zusammenarbeit mit der KKJPD eine interkantonale Begleitorganisation Schengen/Dublin eingesetzt, deren Vertreter zusammen mit dem Bund die Schweizer Interessen in den für die Weiterentwicklung von Schengen/Dublin zuständigen Gremien der EU wahren. Jeder Kanton hat einen politischen und technischen Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Schengen/Dublin bestimmt. Mit dem Bundesrat konnte eine Vereinbarung über die Vertretung der Kantone im EJPD abgeschlossen werden; der Vertreter der Kantone im EJPD hat seine Arbeit am 1. September 2005 aufgenommen. Noch ausstehend ist der Abschluss einer allgemeinen Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Bund.

Am 18. März 2005 verabschiedete die Plenarversammlung der KdK einen Bericht über die Auswirkungen der Bilateralen II auf die Kantone, in welchem u.a. auch der Handlungsbedarf der Kantone hinsichtlich der rechtlichen und organisatorischen Umsetzung der Abkommen aufgezeigt wird.


2004

Anlässlich der ausserordentlichen Plenarversammlung der KdK vom 17. September 2004 verabschiedeten die Kantonsregierungen einstimmig eine gemeinsame Stellungnahme zu den im Rahmen der so genannten "Bilateralen II" ausgehandelten Abkommen. Die Kantone stimmten dabei dem geplanten Abschluss der Abkommen in den Bereichen Schengen/Dublin, Betrugsbekämpfung, Zinsbesteuerung, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Media und Rentenbesteuerung zu. Sie nahmen im Übrigen vom geplanten Abschluss von Abkommen in den Bereichen Statistik und Europäische Umweltagentur Kenntnis. Die Kantone bedauerten schliesslich, dass es im Bereich Jugend und Bildung nicht zum Abschluss eines Abkommens gekommen ist.

Die Arbeitsgruppe Justiz & Inneres der KdK erarbeitete zudem ein Konzept zur Sicherstellung der Mitwirkung der Kantone an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Abkommen zu Schengen/Dublin. Dieses Konzept, welches unter anderem die Schaffung einer Vertretung der Kantone im EJPD vorsieht, wurde von den Kantonsregierungen anlässlich der Plenarversammlung vom 1. Oktober 2004 genehmigt.

Auch im Zusammenhang mit den Bilateralen II nahmen Vertreter der KdK an den von den zuständigen Kommissionen der Eidgenössischen Räte durchgeführten Anhörungen zu den Abkommen und deren Umsetzung teil. Die Debatte in den Eidgenössischen Räten wurde vom Sekretariat der KdK ebenfalls aktiv verfolgt.