Das Covid-19-Gesetz ist für die Pandemiebekämpfung unerlässlich

  • Medienmitteilung

Das Covid-19-Gesetz ist ein unerlässliches Instrument, um die Pandemie und ihre Auswirkungen zu bewältigen. Eine Ablehnung zu einem Zeitpunkt, in dem sich die epidemiologische Lage in Europa und in der Schweiz zuspitzt, wäre unverantwortlich. Die Kantonsregierungen bekräftigen ihre Unterstützung für die Massnahmen, die das Parlament im März beschlossen hat. Sie rufen deshalb dazu auf, am 28. November ein JA in die Urne zu legen.


Vor einem Jahr litt die Schweiz unter einer heftigen Corona-Infektionswelle. Die heutige Situation ist zwar nicht vergleichbar, bleibt aber fragil. Angesichts dieser Ausgangslage wäre es gewagt, die wertvollen Instrumente des Covid-19-Gesetzes über Bord zu werfen. Bei einem NEIN am 28. November würden diese ab März 2022 hinfällig. Doch ob sie im Frühling nicht mehr gebraucht werden, kann heute niemand vorhersagen.

Die Anpassungen im Gesetz, über welche die Bürgerinnen und Bürgerinnen abstimmen werden, weiten die Unterstützungsmassnahmen für die von der Krise getroffenen Sektoren aus. Unter anderem bieten sie Profisportclubs und Kulturschaffenden finanzielle Garantien, damit sie ihre Tätigkeit aufrechterhalten können. Würde eine wirksame Verteilung der bereitgestellten Mittel erschwert, wäre dies eine existenzielle Bedrohung für viele Unternehmen.

Das Covid-19-Gesetz ermöglicht dem Bund, Tests zu fördern und die Kantone beim Contact-Tracing zu unterstützen. Es bildet auch die rechtliche Grundlage für das Covid-Zertifikat. Dieses ist derzeit das effizienteste Instrument, um die Krise zu bewältigen und – äusserst schädliche – Betriebsschliessungen zu verhindern. Das Zertifikat schafft Planungssicherheit, die von den Wirtschaftsakteuren sehr geschätzt wird.

Mit dem Covid-19-Gesetz handeln Bund und Kantone Hand in Hand. Die eidgenössischen Räte, die Kantonsregierungen und die Dachverbände der Sozialpartner werden in die Prozesse einbezogen. Angesichts der besorgniserregenden Pandemieentwicklung müssen weiterhin alle an einem Strick ziehen. Wie wichtig das Covid-19-Gesetz für die Krisenbewältigung ist, wurde am Donnerstag an einem Austausch zwischen Bundesrat Alain Berset und den kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren erneut unterstrichen.

Kontakt / Rückfragen

Regierungsrat Christian Rathgeb,
Präsident KdK
081 257 32 13
christian.rathgeb(at)dfg.gr.ch

Minister Jacques Gerber,
Vizepräsident KdK
032 420 52 02
jacques.gerber(at)jura.ch

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