Innenpolitik (weitere Geschäfte)

Die Kantone sind häufig von innenpolitischen Geschäften betroffen: Viele Vorhaben fallen teilweise oder ganz in ihre Kompetenzbereiche oder haben konkrete Auswirkungen auf kantonaler Ebene. Um ihrer Stimme Gehör zu verschaffen und ihre Zusammenarbeit zu verankern, können die Kantone in den verschiedenen Konferenzen tätig werden. Während sich die Direktorenkonferenzen mit Themen in ihren Aufgabenbereichen befassen, behandelt die KdK vor allem Geschäfte von institutioneller, politisch-strategischer oder bereichsübergreifender Bedeutung.

Die Kantonsregierungen befassen sich so intensiv mit verschiedenen Projekten. Gleichzeitig engagiert sich die KdK in Gefässen, in denen die verschiedenen staatlichen Ebenen zusammenarbeiten, beispielsweise in der Tripartiten Konferenz oder im Projekt Raumkonzept Schweiz.

Aktuelle Geschäfte

Landesausstellung

 

1883 in Zürich, 1896 in Genf, 1914 in Bern, 1939 in Zürich, 1964 in Lausanne, 2002 im Drei-Seen-Land: Generation für Generation haben die Landesausstellungen die Geschichte des Bundesstaates geprägt. Man blickt nun auf die nächste Ausgabe, die in den 2030er Jahren stattfinden könnte. Es wurden bereits mehrere Initiativen lanciert. Bund und Kantone beteiligen sich an der Organisation einer solchen Veranstaltung, die eine identitätsstiftende Funktion zwischen den Menschen, Kulturen und Sprachen der Schweiz erfüllen, Zukunftsperspektiven eröffnen und nachhaltigen Nutzen für das ganze Land generieren kann.

In einem im Juni 2022 verabschiedeten gemeinsamen Positionspapier begrüssten der Bundesrat und die KdK die Idee einer zukünftigen «Expo» und definieren erste Rahmenbedingungen. Bund und Kantone sind bereit, die Initiativen für eine Landesausstellung im Planungsprozess zu begleiten, sie sehen sich aber nicht in der Rolle der Initiatoren. Die Federführung und Verantwortung über ein Projekt verbleiben während der gesamten Projektdauer bei der Trägerschaft. Eine allfällige finanzielle Unterstützung ist durch die jeweiligen Parlamente zu bestimmen.

Am 22.Novembre 2023 hat der Bundesrat in seinem Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung seine Ansichten präzisiert. Aufgrund der Finanzlage beim Bund will der Bundesrat sich frühestens 2028 zu einer allfälligen finanziellen Unterstützung einer Landesausstellung äussern.

Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen der Krankenversicherung (EFAS)

Der Bund und die Kantone wollen die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Gesundheitsversorgung erhöhen, um die Entwicklung der Gesundheitskosten einzudämmen. Das Parlament verabschiedete im Dezember 2023 eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Sie geht zurück auf die parlamentarische Initiative Humbel (09.528) und sieht eine einheitliche Finanzierung von ambulanten Leistungen und Leistungen mit Spitalaufenthalt (EFAS) vor. Wie von den Kantonen gefordert, umfasst die Reform auch die Pflegeleistungen von Spitex-Organisationen und Pflegeheimen.

Heute übernehmen die Kantone mindestens 55 Prozent der Kosten bei stationären Behandlungen, während die ambulanten Leistungen allein von den Krankenversicherern finanziert werden. Die Pflegeleistungen werden von drei Parteien finanziert: Die Krankenversicherung leistet einen fixen Beitrag, ergänzt durch einen begrenzten Beitrag der Versicherten, während die Restfinanzierung den Kantonen obliegt. In Zukunft werden alle KVG-Leistungen nach demselben Finanzierungsschlüssel von den Krankenkassen und den Kantonen finanziert.

Gegen die EFAS-Reform wurde das Referendum ergriffen.

Unternehmensteuer

Eine gemeinsame Erklärung für eine Reform der Besteuerung multinationaler Unternehmen wurde von mehr als 130 Mitgliedsländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verabschiedet. Diese sieht unter anderem die Einführung einer Mindeststeuer von 15 Prozent vor. Als attraktiver Steuerstandort und Sitzstaat vieler multinationaler Unternehmen ist die Schweiz von der Reform stark betroffen.

Die Mindeststeuer stellt den Bund und die Kantone nach der Reform der Unternehmensbesteuerung (siehe unten) vor eine neue Herausforderung. Die eidgenössischen Räte verabschiedeten im Dezember 2022 eine Verfassungsänderung, die als Rechtsgrundlage für eine temporäre Verordnung dient. So wurde sichergestellt, dass die Mindeststeuer per 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Ein entsprechendes Gesetz soll im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen werden.

Der Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen sieht eine Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro vor. Dieses Ziel wird, falls nötig, durch eine Ergänzungsteuer erreicht werden, deren Ertrag zwischen den Kantonen (75%) und dem Bund (25%) aufgeteilt wird. Mit dem festgelegten Verteilschlüssel erhalten die Kantone die notwendigen Mittel aus Steuereinnahmen und Finanzausgleich, um Massnahmen zum Erhalt ihrer Attraktivität für die grossen Unternehmensgruppen zu treffen. Die Kantone kennen die Bedürfnisse der bei ihnen angesiedelten Unternehmen am besten und können so massgeschneiderte Massnahmen ergreifen.

An der Plenarversammlung vom 24. März 2023 sprachen sich die Kantonsregierungen für den Bundesbeschluss aus, der am 18. Juni von Volk und Ständen angenommen wurde.

Positionsbezug

STAF

Mit dem in der Abstimmung vom 19. Mai 2019 angenommenen und von den Kantonen unterstützten Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) – in Kraft seit Januar 2020 – wurden die besonderen Steuerregimes für vorwiegend international tätige Unternehmen abgeschafft. Diese Regimes entsprachen nicht mehr den Anforderungen der internationalen Gemeinschaft.

Vor allem zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gab es eine Kontroverse. Die EU kritisierte bestimmte kantonale Steuerregimes, die aus ihrer Sicht den Wettbewerb verfälschten, weil die Einnahmen inländischer und ausländischer Unternehmen teilweise unterschiedlich besteuert wurden. Die Schweiz passte ihre Steuerpraxis in der Folge an die internationalen Standards der OECD an. Sie ist im Übrigen an deren Entwicklung beteiligt.

Neu gelten für alle Unternehmen dieselben Steuerregeln. Damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz erhalten bleibt, wurden neue Instrumente eingeführt. Die Kantone können ihre Gewinnsteuersätze ihren Bedürfnissen entsprechend anpassen. Der Bund gewährt ihnen dafür einen höheren Anteil am Ertrag der direkten Bundessteuer.

Entlastungsmassnahmen des Bundes

Neue Ausgaben ohne Gegenfinanzierung bringen den Bundeshaushalt in Schieflage und zwingen den Bund zum Sparen. Gesunde Bundesfinanzen sind im Interesse des Gesamtstaates, dürfen aber nicht zu Mehrbelastungen für die Kantone führen. Diese sind von allem von geplanten Kürzungen beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer (um neue Subventionen für Kitas zu finanzieren) und an der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds betroffen.

Weil die Kantone in vielen Bereichen an ein vorgegebenes Leistungsniveau gebunden sind, drohen ihnen bei Entlastungsmassnahmen des Bundes direkte oder indirekte Mehrbelastungen. Dies illustriert die Grundproblematik von Verbundfinanzierungen zwischen Bund und Kantonen. Demgegenüber stärkt eine klare Aufgabenteilung die finanzpolitischen Verantwortlichkeiten und schützt vor Lastenverschiebungen. Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Kantonsregierungen dafür aus, das Projekt «Aufgabenteilung II» rasch wiederaufzunehmen.

Tripartite Konferenz

Die Tripartite Konferenz (TK) ist eine politische Plattform von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden, welche die Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen und zwischen städtischen und ländlichen Räumen fördert. Sie wurde am 20. Februar 2001 vom Bundesrat, der KdK, dem Schweizerischen Städteverband (SSV) und dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) als Tripartite Agglomerationskonferenz gegründet und ab Anfang 2017 unter Einbezug der ländlichen Räume als Tripartite Konferenz fortgesetzt.

Die TK befasst sich mit raumrelevanten Themen von gesamtschweizerischem Interesse, die alle drei staatlichen Ebenen betreffen. Neben der inhaltlichen Auseinandersetzung mit verschiedenen raumrelevanten Themen trägt die TK insbesondere zur Entwicklung einer gemeinsamen Politik für die Agglomerationen und ländlichen Räume sowie für die Berggebiete bei. Sie leistet damit einen konkreten Beitrag zur kohärenten Raumentwicklung im Sinne des Raumkonzepts Schweiz. Dabei berücksichtigt sie auch die spezifischen Bedürfnisse dieser unterschiedlichen Räume. Gegenwärtig hat die TK zwei thematische Arbeitsschwerpunkte: «Biodiversität und Landschaftsqualitäten in Agglomerationen fördern» sowie «Tripartiter Dialog über Verfahren und Instrumente für eine qualitätsvolle Innenentwicklung» welcher unter Beteiligung nichtstaatlicher Akteure stattfindet. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Konferenz werden in einem mehrjährigen Arbeitsprogramm definiert.

Rechtsgrundlage der TK ist eine Vereinbarung zwischen dem Bundesrat, der KdK sowie dem SGV und dem SSV. Die TK tagt mindestens zweimal jährlich. Für die Bearbeitung der Themen setzt sie Arbeitsgruppen ein und zieht externe Expertinnen und Experten bei. Das Präsidium und die Geschäftsstelle werden durch die KdK geführt.

Raumkonzept Schweiz

Boden ist in der Schweiz ein knappes Gut. Mit dem Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum wird mehr Raum für Wohnen, Arbeit, Freizeit und Mobilität benötigt. Gleichzeitig verändern sich die Ansprüche der Bevölkerung. Die Folgen sind eine übermässige Beanspruchung der natürlichen Ressourcen, teilweise eine Beeinträchtigung der Siedlungs- und Erholungsqualität sowie steigende Kosten für Betrieb und Unterhalt der Infrastrukturen.

Das 2012 verabschiedete Raumkonzept Schweiz ist ein Orientierungsrahmen und eine Entscheidungshilfe für die künftige Raumentwicklung auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden. Es enthält Ziele und Strategien sowie drei Karten, die illustrieren, wie eine nachhaltige Nutzung des knappen Guts Boden sowie anderer Ressourcen und Qualitäten der Schweiz aussehen kann. Zwölf überregionale Handlungsräume wurden abgegrenzt: vier grossstädtisch geprägte (Zürich, Basel, Bassin Lémanique und die Hauptstadtregion), fünf klein- und mittelstädtisch geprägte (Luzern, Città Ticino, Jurabogen, Aareland, Nordostschweiz) sowie drei alpin geprägte Handlungsräume (Gotthard, Westalpen, Ostalpen).

Seit 10 Jahren ist viel passiert. Zum Beispiel haben die Folgen des Klimawandels und die Energieversorgung eine grosse Bedeutung erhalten. Das hat einen Einfluss auf die Raumplanung. Deshalb braucht es eine Aktualisierung, um diese Themen im Raumkonzept angemessen zu berücksichtigen. Die Arbeiten sind im Gange. Das erneuerte Raumkonzept soll im Jahr 2025 fertig sein. Das Ziel ist ein Entwurf für die Schweiz, wie sie im Jahr 2050 aussehen könnte.

Das Raumkonzept Schweiz ist rechtlich unverbindlich. Es setzt auf Freiwilligkeit, Verantwortungsbewusstsein und eine Zusammenarbeit, die geografische, politische und institutionelle Grenzen überwindet. Das Raumkonzept wurde auf Impuls des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), der KdK und der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) sowie des Schweizerischen Städteverbands (SSV) und des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV) erarbeitet.

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