Kantone sprechen sich für das Klimaschutzgesetz und das Netto-Null-Ziel aus

  • Medienmitteilung

Die Schweiz soll bis spätestens 2050 netto null Treibhausgasemissionen verursachen. Die Kantone stehen zu diesem Ziel, das mit dem Klimaschutzgesetz erstmals in der Bundesgesetzgebung verankert wird. Zudem begrüssen die Kantone die zusätzlichen Bundesmittel, die für den Ersatz von fossilen Heizungen, die Energieeffizienz sowie die Förderung von klimafreundlichen Innovationen von Unternehmen zur Verfügung gestellt werden sollen. Damit wird der Umstieg auf erneuerbare Technologien beschleunigt. Das neue Gesetz ergänzt die bestehenden Instrumente, etwa das gemeinsame Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen sowie die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn), optimal. Der zunehmende Verzicht auf fossile Brenn- und Treibstoffe macht die Schweiz unabhängiger und erhöht die Wertschöpfung im Inland, was den Wirtschaftsstandort Schweiz stärkt.

Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Klimaabkommens international bereits zum Netto-Null-Ziel bis 2050 bekannt. Spätestens dann müssen die im Inland anfallenden, von Menschen verursachten Treibhausgasemissionen auf ein Minimum reduziert werden. Die verbleibenden Emissionen sind mit Negativemissionstechnologien zu kompensieren. Mit dem Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit – kurz Klimaschutzgesetz (KlG) –, über das wir am 18. Juni 2023 abstimmen, wird dieses Ziel erstmals im Bundesgesetz verankert.

Für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie werden verbindliche Ziele und Zwischenziele definiert. Bund und Kantone gehen dabei mit gutem Beispiel voran: Die kantonalen Verwaltungen und die bundesnahen Betriebe streben an, das Netto-Null-Ziel bereits 2040 zu erreichen.

Sinnvolle Ergänzung der bewährten Instrumente im Gebäudebereich

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollen finanziell unterstützt werden, wenn sie ihre fossile Heizung durch eine erneuerbare Lösung ersetzen. Dafür stellt der Bund, ergänzend zu den heute bestehenden kantonalen und kommunalen Förderprogrammen, für die nächsten zehn Jahre jeweils jährlich 200 Millionen Franken zur Verfügung. Dieses Geld kann auch für Massnahmen eingesetzt werden, welche die Gebäude energieeffizienter machen.

Diese Mittel fliessen in das gemeinsame Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Das Gebäudeprogramm ist eine Erfolgsgeschichte: Seit 2010 haben Bund und Kantone gemeinsam 2,7 Milliarden Franken investiert und damit 17,8 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Der Schweizer Gebäudepark hat seine Treibhausgasemissionen in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert (2020 minus 39 Prozent gegenüber 1990). Dies, obwohl die Energiebezugsfläche im selben Zeitraum um 44 Prozent gestiegen ist.

Wesentlich zu dieser Entwicklung beigetragen haben die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, kurz MuKEn. Diese werden unter der Federführung der Konferenz der Kantonalen Energiedirektoren (EnDK) laufend weiterentwickelt, um den ambitionierten Zielen von Bund und Kantonen Rechnung zu tragen. Die EnDK hat sich im August 2022 einstimmig zum Ziel bekannt, den Gebäudepark bis spätestens 2050 vollständig klimaneutral zu betreiben. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, braucht es ein sinnvolles Zusammenspiel von Fordern und Fördern. Das Klimaschutzgesetz ist hierzu ein wichtiger Baustein.

Beitrag zur Unabhängigkeit der Schweiz und zur Stärkung der Wertschöpfung im Inland

Neben den Massnahmen im Gebäudebereich sollen Innovationen gefördert werden, welche einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Für die Anwendung neuartiger Technologien in Unternehmen, die sich gleichzeitig verpflichten, ihren Ausstoss von Treibhausgasen gemäss einem verbindlichen Fahrplan zu reduzieren, stehen für die nächsten sechs Jahre insgesamt 1,2 Milliarden Franken zur Verfügung.

Der zunehmende Verzicht auf fossile Brenn- und Treibstoffe macht die Schweiz unabhängiger von deren Import aus politisch instabilen Regionen. Heute fliessen dadurch jährlich netto rund 8 Milliarden Franken ins Ausland. Durch den zunehmenden Einsatz erneuerbarer Alternativen verbleibt hingegen ein Grossteil der Wertschöpfung im Inland. Schweizer Unternehmen profitieren und der Schweizer Wirtschaftsstandort wird gestärkt.

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Regierungsrat Stephan Attiger, Vorsteher des Departements für Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau
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