Kantone sagen Ja zum Stromgesetz

  • Medienmitteilung

Die Kantone stehen hinter dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Das «Stromgesetz» beschleunigt den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien und stärkt die Versorgungssicherheit der Schweiz. Die Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung wird dabei gewahrt. Deshalb empfehlen die Kantone ein Ja zu der Vorlage.

Das Schweizer Stimmvolk hat in der Vergangenheit bereits beschlossen, auf erneuerbare Energien zu setzen und bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Das bedeutet, dass die erneuerbaren Energien massiv ausgebaut werden müssen. Gleichzeitig wird mehr Strom benötigt als bisher, insbesondere für Elektroautos und Wärmepumpen. Das Stromgesetz schafft die notwendigen Rahmenbedingungen, damit die Erneuerbaren in der Schweiz schneller ausgebaut werden können und leistet einen unverzichtbaren Beitrag für eine sichere und saubere Stromversorgung. Die heutige Importabhängigkeit stellt ein grosses Risiko für unsere Wirtschaft dar, insbesondere im Falle eines Strommangels in Europa, wie im Winter 2022/2023 zu verzeichnen war.

Zubau von Winterproduktion für mehr Versorgungssicherheit

Im Winter wird in der Schweiz insgesamt schon heute weniger Strom produziert, als verbraucht. Dies wird sich zusätzlich verschärfen, wenn die Kernkraftwerke am Ende ihrer Lebensdauer vom Netz gehen. Das Stromgesetz sorgt für den Zubau von Anlagen, die erneuerbaren Strom vor allem im Winter produzieren. Das schafft mehr Versorgungssicherheit. Konkret sind es Wasserkraftprojekte, auf die sich die Branche, die Kantone und die Umweltschutzorganisationen an einem runden Tisch unter der Leitung des Bundes geeinigt haben.

Zusätzliche Winterproduktion bringen jedoch auch Windkraftanlagen oder alpine Photovoltaik-Anlagen. Solche Anlagen dürfen aber auch künftig nicht überall gebaut werden. Die Kantone müssen hierfür geeignete Gebiete festlegen und dabei die Interessen von Umwelt, Landschaftsschutz und Landwirtschaft berücksichtigen. Es wird auch weiterhin Schutzgebiete von nationaler Bedeutung geben, in denen gar keine Anlagen gebaut werden dürfen.  

Zudem unterstützt das Stromgesetz die Bestrebungen der Kantone, die Energieeffizienz zu erhöhen und treibt den Ausbau der Photovoltaik auf Gebäuden und bestehenden Infrastrukturen voran.

Keine Mehrkosten für Stromkonsumenten

Die Förderung für erneuerbare Energien wird angepasst, um gezielte Investitionen zu ermöglichen. Die Kosten für die Stromkonsumenten steigen dadurch nicht an. Der Netzzuschlag bleibt bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Der Ausbau der Erneuerbaren im Inland reduziert zudem die Abhängigkeit von Importen und schwankenden Grosshandelspreisen.

Ausgewogene Vorlage für mehr Unabhängigkeit der Schweiz

Die Kantone stehen hinter dem ausgewogenen Stromgesetz. Es stellt die Weichen für eine sichere und saubere Stromversorgung und wahrt gleichzeitig die Interessen von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz. Angesichts der anstehenden Herausforderungen braucht es das Stromgesetz, um die Unabhängigkeit der Schweiz bei der Energieversorgung zu stärken sowie die Ziele in der Klimapolitik zu erreichen.

Kontakt / Rückfragen

Landammann Markus Dieth, Präsident KdK
079 410 08 78
markus.dieth(at)ag.ch

Staatsrat Roberto Schmidt, Vorsteher des Departements für Finanzen und Energie des Kantons Wallis
079 220 32 29
roberto.schmidt(at)admin.vs.ch

 

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