Covid-19: Kantone fordern Optimierung des Krisenmanagements

  • Medienmitteilung

Die Kantonsregierungen haben an der Plenarversammlung vom 18. Dezember 2020 Kenntnis genommen von einem Zwischenbericht zur Auswertung des Krisenmanagements in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie (Februar bis September 2020). Auch wenn es für ein abschliessendes Fazit zu früh ist, konnten bereits verschiedene Schwachstellen identifiziert werden. Vordringlich ist die Optimierung des Krisenmanagements zwischen Bund und Kantonen. Dies haben auch die Entwicklungen in den letzten Wochen gezeigt.

Der Zwischenbericht der Kantone zur Covid-19-Pandemie, der den Zeitraum Februar bis September 2020 umfasst, sieht bei den bestehenden Krisengremien Optimierungsbedarf. So sollte für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen künftig ein schlankes und paritätisch zusammengesetztes Führungsgremium auf politischer Ebene eingesetzt werden, das die geteilte Verantwortung der Staatsebenen adäquat abbildet. Dieses Gremium könnte eine umfassende und kohärente Koordination sicherstellen, regelmässig Lagebeurteilungen vornehmen und die Grundlagen für klare und rasche Entscheide von Bundesrat und Kantonsregierungen erarbeiten. Priorität hat dabei ein vorausschauender und ganzheitlicher Ansatz: Mögliche Entwicklungen müssen in Form von Szenarien frühzeitig antizipiert und aus sektoralpolitisch übergreifender Perspektive betrachtet werden. Weder gesundheits- noch wirtschafts- oder sozialpolitische Aspekte dürfen die politische Diskussion einseitig dominieren, wie das teilweise der Fall war. Nur so können Bund und Kantone bei ungünstigen Entwicklungen rasch und abgestimmt handeln.

Die Kantonsregierungen planen für das nächste Jahr eine umfassende Auswertung des Krisenmanagements während der Covid-19-Pandemie. Erste Lehren wurden jedoch bereits gezogen:

Kantone stärker einbeziehen

Dank starker kantonaler und kommunaler Strukturen vermochte die Schweiz die auf Bundesebene angeordneten Massnahmen in der ersten Phase rasch und wirksam umzusetzen. Die Kantone kritisieren aber, dass sie vom Bund zu wenig oder nur mit äusserst knappen Fristen angehört wurden. Dies obwohl die Kantone sowohl in der ausserordentlichen als auch in der besonderen Lage für den Vollzug der allermeisten Massnahmen zuständig sind. Die Umsetzung der Massnahmen des Bundes stellte eine grosse Herausforderung für sie dar. Zu den Schwierigkeiten gehörten neben Zeitmangel auch die Verzögerung zwischen der Publikation der Verordnungen und der Erläuterungen sowie Unklarheiten bei der Auslegung der Regelungen. Der Bund hat die kantonalen Verwaltungen beim Vollzug der Massnahmen nicht ausreichend unterstützt.

Die Kantone erwarten vom Bund, dass er sie in allen Lagen stärker in die Vorbereitung der landesweiten Massnahmen einbezieht. Einseitige Weisungen des Bundes ohne jegliche Rücksprache mit den Kantonen sind nicht zielführend und führen zu Unklarheiten beim Vollzug der Massnahmen. Der Bund ist gefordert, gegenüber den Kantonen klare Ansprechstellen zu bezeichnen, um Anliegen und Rückfragen der Kantone im Zusammenhang mit dem Vollzug rasch beantworten zu können.

Zusammenarbeit der Kantone intensivieren

Auch die Zusammenarbeit unter den Kantonen ist zu verbessern. Wichtig ist ein verstärkter Austausch zwischen und innerhalb der regionalen Regierungs- und Direktorenkonferenzen. Da sich Prozesse, Strukturen und politische Verhältnisse in den einzelnen Kantonen unterscheiden, wird eine vollständige Abstimmung aber nicht immer gelingen. Selbst wenn in der öffentlichen Meinung Unterschiede zwischen den Kantonen negativ wahrgenommen werden, können solche Unterschiede durchaus sinnvoll sein, wenn Regionen eben unterschiedlich betroffen oder die Rahmenbedingungen gänzlich anders sind. Wichtig ist auch eine enge Koordination unter den Konferenzen im Haus der Kantone. Dies trägt zu einer ganzheitlichen Krisenbewältigung bei.

Besser kommunizieren

Weiter hat der Informations- und Datenaustausch zwischen Bund und Kantonen nicht in allen Bereichen optimal funktioniert. Die bestehenden Systeme waren zu wenig in der Lage, einen konstanten und geordneten Informationsfluss sicherzustellen. Deshalb sollten Bund und Kantone eine einheitliche Austauschplattform einrichten, die einen effizienten Austausch von Informationen und Daten in Bereichen wie Statistik, Massnahmen oder Informationskampagnen ermöglicht. Zudem ist in digitale Lösungen für den Kontakt zwischen den verschiedenen Staatsebenen zu investieren.

Darüber hinaus orten die Kantone beim Bund Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Dokumenten in den vier Landessprachen. Der Bund ist verpflichtet, die Gleichbehandlung der Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch zu gewährleisten sowie Informationen besonderer Tragweite in Rätoromanisch zu veröffentlichen. Die Kantone ihrerseits müssen klar und konsistent kommunizieren und erklären können, weshalb nicht überall dieselben Entscheide getroffen werden. Die Koordination mit dem Bund muss verstärkt und die Zuständigkeiten müssen besser definiert werden.

Lückenhafte Grundlagen

Der 2018 in Kraft getretene Influenza-Pandemieplan Schweiz weist Lücken auf. Da Bund und Kantone keine umfassenden Übungen zur Vorbereitung der Arbeit der Krisengremien und der betroffenen Akteure durchgeführt haben, wurde die Covid-19-Pandemie zu einer eigentlichen «Echtzeitübung». Der Bund muss den Pandemieplan in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen überarbeiten und dessen Umsetzung gewährleisten, indem er beispielsweise beim Schutzmaterial die Versorgungsketten sicherstellt. Im Epidemiengesetz sind namentlich die Verantwortlichkeiten von Bund und Kantonen in der besonderen Lage klarer zu regeln, in der sie beide in der Pflicht stehen.

Kontakt / Rückfragen

Regierungspräsident Christian Rathgeb, Präsident KdK
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christian.rathgeb(at)dfg.gr.ch

Thomas Minger, stv. Generalsekretär KdK
031 320 30 16
t.minger(at)kdk.ch

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