Aussenpolitik (weitere Geschäfte)

Artikel 54 Absatz 3 der Bundesverfassung hält fest, dass der Bund bei auswärtigen Angelegenheiten Rücksicht auf die Zuständigkeiten der Kantone nimmt und ihre Interessen wahrt. Die Kantone haben gemäss Artikel 55 ausserdem das Recht, an der Vorbereitung von aussenpolitischen Entscheiden, die ihre Zuständigkeiten oder ihre wesentlichen Interessen betreffen, mitzuwirken. Dazu informiert der Bund die Kantone rechtzeitig und umfassend und holt ihre Stellungnahmen ein. Diesen kommt besonderes Gewicht zu, wenn die Zuständigkeiten der Kantone betroffen sind.

Die Mitwirkung der Kantone wird im Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes (BGMK) konkretisiert. Die Federführung bei aussenpolitischen Vorhaben liegt in der Regel bei der KdK. Sie kann die Federführung eines Geschäfts aber an eine andere Konferenz abtreten.

Das Generalsekretariat der KdK nimmt insbesondere im Menschenrechtsbereich Koordinationsaufgaben wahr. Es führt auch das Sekretariat der Schweizer Delegation beim Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates.

Aussenwirtschaftspolitik

In der Aussenwirtschaftspolitik gegenüber Drittstaaten und im Rahmen internationaler Organisationen sind die Kantone hauptsächlich im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen betroffen. Die Vertragspartner gewähren natürlichen und juristischen Personen gegenseitig Marktzugang. Den Kantonen obliegt in diesen Fällen die Vergabe und Kontrolle allfälliger festgelegter Kontingente. Ausserdem erteilen sie die Arbeitsbewilligungen und anerkennen die Diplome für Berufe, die in ihren Kantonen reglementiert sind.

Das Generalsekretariat der KdK vertritt die Interessen der Kantone in Arbeitsgruppen des Bundes und in den Verhandlungsdelegationen. Die Kantone sind hauptsächlich im Bereich der Dienstleistungen und im Beschaffungswesen betroffen, sei es im Zusammenhang mit der Welthandelsorganisation (WTO) oder mit den Abkommen im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Sie nehmen zu den Verhandlungsmandaten Stellung.

Im Mai 2023 beispielsweise haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich Verhandlungen über die Weiterentwicklung ihres bilateralen Handelsabkommens aufgenommen. Das Generalsekretariat der KdK wird in die vorbereitenden Gespräche einbezogen. Die Kantone sind formell zu ihrer Position betreffend die Anerkennung der Diplome bestimmter Berufe konsultiert worden.

Eine Delegation der Kantone hat zudem einen Beobachterstatus im EFTA-Forum der gewählten Vertreterinnen und Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und trägt zu den Überlegungen zur Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen den Wirtschaftspartnern bei.

Menschenrechte

Die Anwendung und Umsetzung zahlreicher Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte berührt kantonale Kompetenzbereiche. Die Kantone sind beispielsweise für das Schulwesen zuständig (Art. 62 BV). Deshalb kommt ihnen bei der Umsetzung des Rechts auf Bildung (Recht auf Grundschulunterricht) eine zentrale Rolle zu. Wenn ein politischer Prozess eine Vielzahl verschiedener Themen umfasst und eine sektorübergreifende Sicht erfordert, nimmt die KdK die Koordination mit den betroffenen interkantonalen Konferenzen wahr. Das ist beispielsweise bei der allgemeinen regelmässigen Überprüfung (Universal Periodical Review, UPR) der Fall: In deren Rahmen müssen die Kantone sämtliche Massnahmen aufführen, die sie während des Überprüfungszeitraums getroffen haben, um die Empfehlungen anderer Staaten für die Verbesserung der Menschenrechtslage in der Schweiz umzusetzen. Die zuständigen Konferenzen übernehmen diese Aufgabe bei Fragen, die sie spezifisch betreffen. In der Regel stellt die KdK sicher, dass der Bund die Kantone zielgerichtet einbezieht, die Stellungnahmen der Kantone konsolidiert werden und diese über Entwicklungen in den Dossiers informiert sind, die in ihre Zuständigkeit fallen. Den Kantonen kommt im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen eine wichtige Rolle zu. Sie werden bei der Erarbeitung von Staatenberichten zu entsprechenden Konventionen oder Verträgen konsultiert.

Die KdK unterstützte die Schaffung der Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI), die das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte abgelöst hat. Die Kantone beteiligen sich an den Infrastrukturkosten der Institution. Das Generalsekretariat der KdK nimmt an den Diskussionen des Vorstands der NMRI teil. Es leistet Beratung und Unterstützung in der Zusammenarbeit mit den Kantonen, um zu einer Umsetzung der Menschenrechte unter Beachtung des Föderalismus beizutragen.

Europarat

Die Schweizer Kantone, Gemeinden und Städte sind im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) vertreten. Die Kantone tragen so zur Stärkung und Förderung der lokalen Demokratie bei. Die Mitglieder der Schweizer Delegation nehmen an Missionen zur Beobachtung von Gemeinde- oder Regionalwahlen in Europa teil und geben Empfehlungen an ihre Amtskolleginnen und Amtskollegen ab.

Das Generalsekretariat der KdK führt das Sekretariat der Schweizer Delegation im KGRE. Es koordiniert die Ernennung der Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Behörden mit den regionalen Regierungskonferenzen, um eine ausgewogene geografische Verteilung sicherzustellen. Für die Vertretung der kommunalen Behörden arbeitet das Sekretariat mit dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) und dem Schweizerischen Städteverband (SSV) zusammen. Es gewährleistet auch die Verbindung zum Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Der Schweizer Delegation beim KGRE gehören sechs ordentliche Mitglieder und sechs Stellvertreterinnen und Stellvertreter an. Ihre Zahl entspricht damit der Zahl der Mitglieder der Schweizer Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.

Der Kongress der Gemeinden und Regionen ist eine Institution des Europarates und hat zum Ziel, die lokale und regionale Demokratie, die kommunale Selbstverwaltung und die Rechtsstaatlichkeit in den 46 Mitgliedstaaten (ganz Europa ohne die Russische Föderation und Belarus) zu stärken und zu fördern. Der Kongress setzt sich aus 306 Delegierten und 306 Stellvertreterinnen und Stellvertretern zusammen und vertritt über 130 000 lokale und regionale Gebietskörperschaften. Innerhalb des Europarats ist die Schweiz Mitglied des Ministerkomitees (EDA), des KGRE (Kantone und Gemeinden), der Parlamentarischen Versammlung (Mitglieder der eidgenössischen Räte) sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der Europarat ist zu unterscheiden von der Europäischen Union, die ein politischer und wirtschaftlicher Zusammenschluss von 27 Mitgliedstaaten ist.

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