Covid-19: Kantone schlagen Verbesserungen des Krisenmanagements vor

  • Medienmitteilung

Bei der Bewältigung einer Krise wie der Covid-19-Pandemie sind die Kantone sehr stark gefordert. Sie sind in erster Linie für die Umsetzung der Massnahmen zuständig, unabhängig davon, wer diese angeordnet hat. Nach rund zwei Jahren Pandemie haben die Kantonsregierungen eine Bilanz zur Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund gezogen. In Zukunft braucht es einen stärker ganzheitlichen Ansatz, der alle betroffenen Politikbereiche einbezieht. Auch müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und verschiedene Prozesse optimiert werden. Am Freitag, 6. Mai 2022, haben die Kantonsregierungen einen Bericht mit einer Reihe von politischen Vorschlägen und Empfehlungen, die Bund und Kantone betreffen, präsentiert.

In Absprache mit den anderen interkantonalen Konferenzen hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund in der Covid-19-Pandemie vertieft analysiert. Als nur punktuell direkt in die Pandemiebewältigung involvierte Konferenz ist die KdK aus Sicht der Kantone geeignet, die dafür erforderliche sektorübergreifende Sicht einzunehmen. Die Auswertung stützt sich auf eine breite Befragung von Akteurinnen und Akteuren auf kantonaler und kommunaler Ebene und wurde durch verschiedene externe Studien, insbesondere durch Interface und das Kompetenzzentrum für Public Management (KPM) der Universität Bern, begleitet. Ergebnis ist ein Schlussbericht mit 15 politischen Empfehlungen, der an der Plenarversammlung der KdK vom 25. März 2022 verabschiedet wurde.

In einer Krise setzen die Kantone sowohl die eigenen als auch die vom Bund angeordneten Massnahmen um. Im Allgemeinen war die Zusammenarbeit mit dem Bund in der ausserordentlichen Lage aus Sicht der Kantone gut. Jedoch zeigen der Wechsel in die besondere Lage im Juni 2020 und die ungenügende Vorbereitung auf die zweite Welle im Herbst, dass die Koordinationsprozesse und -gefässe verbessert werden müssen.

Eine Krise beschränkt sich nie auf nur einen Politikbereich. So wirkten sich die gesundheitspolitischen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus rasch auf andere Sektoren aus. Vor allem die für die Wirtschafts-, Bildungs- und Sozialpolitik zuständigen Behörden waren stark gefordert. Im Krisenmanagement braucht es deshalb einen ganzheitlichen Ansatz. Auch muss in einem föderalen Staat zwingend eine optimale Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen gewährleistet werden. Dazu müssen die Kantone wie auch der Bund einen Beitrag leisten.

Austausch und Koordination intensivieren

Der politische Austausch und die Koordination zwischen Bundesrat und Kantonsregierungen ist für ein gesamtschweizerisch kohärentes Krisenmanagement unabdingbar. Er sollte intensiviert und stärker institutionalisiert werden. Bund und Kantone sollen dafür sorgen, dass dieser Austausch innerhalb der bestehenden Strukturen sichergestellt und gestärkt werden kann (etwa durch einen Ausbau des bestehenden Föderalistischen Dialogs zwischen dem Bundesrat und den Kantonsregierungen).

In Krisensituationen soll zudem auf operativer Ebene ein permanenter, departementsübergreifender Krisenstab des Bundes eingesetzt werden, der unter Einbezug von Kantonsvertretungen die Vorbereitung von Grundlagen für politische Entscheide auf Bundesebene sicherstellt. Die gesamtschweizerischen interkantonalen Konferenzen sind gefordert, in Krisen enger zusammenzuarbeiten und dazu auf Fachebene ein ständiges Koordinationsgremium einzurichten. Parallel dazu sollen die Kantone die regionalen Konferenzen besser nutzen, um den Austausch und die Koordination in den Regionen zu unterstützen. Alle Kantone haben zudem die Gemeinden von Beginn weg in geeigneter Weise in ihr Krisenmanagement einzubeziehen.

Unklarheiten oder Widersprüche in der Kommunikation können das Vertrauen der Bevölkerung und die Glaubwürdigkeit der Behörden unterminieren und so eine wirksame Umsetzung von Massnahmen erschweren. Bund, Kantone und Gemeinden müssen sich deshalb besser abstimmen und sich wenn immer möglich auf gemeinsame Kernbotschaften und Kommunikationsmassnahmen verständigen.

Rechtliche Grundlagen präzisieren

Die Rechtsgrundlagen sind aufgrund der gemachten Erfahrungen anzupassen. Beispielsweise traten wiederholt Unsicherheiten auf, welche Zuständigkeiten und Handlungsspielräume Bund und Kantone jeweils haben. Im Epidemiengesetz (EpG) bedarf es deshalb einer Präzisierung der Aufgabenteilung, vorweg beim Wechsel zwischen den Lagen. Die Kantone begrüssen es, dass der Bundesrat die Revision des EpG rasch angeht.

Der Bund trägt die finanziellen Hauptlasten der Corona-Krise, aber auch die Kantone spüren die finanziellen Folgen der Pandemie. Im Krisenmanagement kam die Frage der Finanzierung oft zu kurz. Jedoch können Umsetzungskapazitäten der Kantone nur bei einer gesicherten Finanzierung bereitgestellt werden. Deshalb soll bereits bei der Anordnung von Massnahmen des Bundesrats festgelegt werden, wer welchen Anteil der Kosten trägt. Das EpG soll zudem um ein Kapitel zu Finanzhilfen ergänzt werden. Eine allgemeine gesetzliche Regelung von Hilfsmassnahmen schafft mehr Sicherheit sowohl für die öffentliche Hand als auch für Unternehmen und Arbeitnehmer.

Schliesslich muss die Konsultation der Kantone zu geplanten Massnahmen auch unter hohem Zeitdruck sichergestellt und verbessert werden. Der Verzicht auf eine Konsultation und damit auf die Vollzugserfahrungen der Kantone ermöglicht zwar einen kurzfristigen Zeitgewinn. Dieser ist aber nutzlos, wenn Massnahmen im Nachhinein wieder angepasst werden, weil sie unklar und deshalb zu wenig vollzugstauglich sind. Die Kantone ihrerseits sind im Hinblick auf die nächste Krise gefordert, ihre internen Verfahren weiter maximal zu beschleunigen.

Kontakt / Rückfragen

Regierungsrat Christian Rathgeb,
Präsident KdK
081 257 32 13
christian.rathgeb(at)dfg.gr.ch

Regierungsrat Lukas Engelberger,
Präsident GDK
061 267 95 23
lukas.engelberger(at)bs.ch

Von 11.00 bis 12.00 Uhr:
Regierungsrat Ernst Stocker,
Präsident FDK
043 259 33 01
ernst.stocker(at)fd.zh.ch

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