Die Kantone empfehlen ein JA zur Steuerreform und AHV-Finanzierung

  • Medienmitteilung

Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF-Vorlage) ist aus Sicht der Kantone ein ausgewogener Kompromiss. Steuerprivilegien für viele überwiegend international tätige Unternehmen werden abgeschafft und alle Firmen gleichbehandelt, ohne dass die Attraktivität des Standorts Schweiz geschwächt wird. Die Gewinnsteuereinnahmen der Kantone lassen sich dadurch längerfristig sichern. Ohne die STAF-Vorlage drohen grössere Einnahmelücken bei der AHV und den Gemeinwesen. Aufgrund dieser klaren Vorteile empfehlen die Kantone am 19. Mai 2019 ein Ja zur STAF-Vorlage.

Unternehmenssteuern sind für den Bund, die Kantone und Gemeinden von grosser finanzieller Bedeutung zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Für die Kantone ist es essenziell, diese Einnahmen zu sichern. Rechts- und Planungssicherheit und die Standortattraktivität der Schweiz sind die Grundlage dafür. Dazu braucht es eine Reform der Unternehmenssteuern, die in Einklang steht mit internationalen Standards und für alle Unternehmen in der Schweiz attraktive Bedingungen schafft. Die STAF-Vorlage ist ausgewogener als die 2017 an der Urne abgelehnte Unternehmenssteuerreform III (USR III). Durch die Zusatzfinanzierung der AHV schafft sie zudem einen sozialen Ausgleich.

Auch KMU profitieren von der Reform
Durch den Wegfall von nicht mehr tolerierten Steuerregimes für international tätige Konzerne haben alle Unternehmen in der Schweiz bei den Steuern künftig gleich lange Spiesse. Denn dank der STAF-Vorlage werden alle Unternehmen nach den gleichen Regeln besteuert. Die heute bestehende Ungleichbehand-lung von im Inland und im Ausland erzielten Unternehmensgewinnen entfällt. Viele überwiegend internatio-nal tätige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz werden deshalb in Zukunft höhere Gewinnsteuern zahlen. Dagegen können einheimische Unternehmen, namentlich KMU, vielerorts mit steuerlichen Entlastungen rechnen. Das ist im Sinne einer guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz, spielen die kleinen und mittleren Unternehmen für die hiesige Wirtschaft doch eine entscheidende Rolle. Zwei Drittel der Ar-beitsplätze in der Schweiz werden von KMU gestellt.

Attraktive Arbeitsplätze erhalten
Die Firmen, die heute von besonderen Steuerregimes profitieren, gehören zu den grössten und gewinn-stärksten der Schweiz. Sie bezahlen rund 5,7 Milliarden Franken Gewinnsteuern an Bund, Kantone und Gemeinden. Sie entrichten knapp die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes und ein Fünftel der Gewinnsteuereinnahmen der Kantone. Doch diese international tätigen Unternehmen sind nicht nur wich-tige Steuerzahler, sondern auch grosse Arbeitgeber. So sind aktuell rund 150'000 Personen in der Schweiz in diesen Firmen beschäftigt. Dabei handelt es sich vielfach um wertschöpfungsintensive Tätigkeiten, die wesentlich zur Innovation und Prosperität des Landes beitragen. Damit diese Arbeitsplätze und Wertschöp-fung erhalten bleiben, hat die Schweiz alles Interesse, diese Firmen im Land zu behalten. Dazu sind die Unternehmen vor allem auf Rechts- und Planungssicherheit und international akzeptierte Regelungen an-gewiesen. Dies stellt die STAF-Vorlage sicher.

Die AHV stabilisieren
Für einen sozialen Ausgleich sorgt die Verknüpfung der Steuervorlage mit der Teilsanierung der AHV. Die STAF-Vorlage bringt der AHV jährlich rund 2 Milliarden Franken, was den geschätzten Kosten der Steuerre-form bei Bund und Kantonen entspricht. Die AHV erhält dadurch dringend benötigte Zusatzeinnahmen. So können noch grössere Defizite verhindert und die Renten bis zu einer umfassenden AHV-Reform gesichert werden. Das ist ein erster Sanierungsschritt, den die Kantone im Sinne der sozialen Sicherheit begrüssen und von dem die Bevölkerung direkt profitiert.

Steuereinnahmen der Kantone sichern
Neu sollen 21,2 statt wie bisher 17 Prozent der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer den Kantonen zukommen. Dadurch erhalten die Kantone finanzpolitischen Spielraum, um ihre Gewinnsteuern für Unter-nehmen anzupassen und den Gemeinden die finanziellen Auswirkungen angemessen abzugelten. Zusam-men mit den vorgesehenen Instrumenten wie der Patentbox oder den Steuerabzügen für Forschung und Entwicklung ermöglicht das den Kantonen, ihre steuerliche Attraktivität zu halten. Zwar ergeben sich aus der Reform kurzfristig Mindereinnahmen für die Kantone. Diese werden längerfristig jedoch kompensiert: Die Reform verbessert die Voraussetzungen dafür, dass Unternehmen in der Schweiz investieren und hier Arbeitsplätze schaffen und erhalten. Ohne STAF-Vorlage besteht das Risiko einer Abwanderung von Unter-nehmen aus der Schweiz. Für Bund, Kantone und Gemeinden wäre dies mit erheblichen Einnahmeausfäl-len verbunden.
Weg frei machen für kantonale Umsetzungen
Angesichts des Ziels, die STAF-Vorlage auf 2020 in Kraft zu setzen, sind die Umsetzungsprojekte in den meisten Kantonen bereits weit fortgeschritten. Aus Sicht der Kantone ist es deshalb wichtig, dass auf Bun-desebene die nötigen rechtlichen und finanziellen Grundlagen geschaffen werden, damit sie ihre Steuer-systeme anpassen können.

Kontakt / Rückfragen

Regierungsrat Benedikt Würth
Präsident KdK
Tel. 079 639 26 60

Minister Charles Juillard
Vorsteher Finanzdepartement Kanton Jura
Tel. 079 722 39 72

Regierungsrätin Eva Herzog
Vorsteherin Finanzdepartement Basel-Stadt
Tel. 079 790 34 79

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