Grünes Licht für die Optimierung des Finanzausgleichs

  • Medienmitteilung

 

Der Nationalrat folgt dem Ständerat und stimmt der Optimierung des nationalen Finanzausgleichs zu. Die Kantone begrüssen, dass damit eine wichtige innenpolitische Baustelle geschlossen werden kann. Der gemeinsam vom Bundesrat und den Kantonen getragene Optimierungsvorschlag führt zu einem faireren und transparenteren Ausgleichssystem.

Rund zehn Jahre nach seiner Inkraftsetzung ist der nationale Finanzausgleich ein bewährtes System. Der finanzielle Ausgleich von wirtschaftlich und strukturell bedingten Unterschieden zwischen den Kantonen ist heute ein Grundpfeiler des Föderalismus und trägt wesentlich zum nationalen Zusammenhalt bei. Im bestehenden Ausgleichssystem haben sich jedoch Schwachstellen gezeigt. Die nach dem Ständerat auch vom Nationalrat gutgeheissene Teilrevision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) nimmt hier notwendige Korrekturen vor. Indem die Balance zwischen Wettbewerb und Solidarität zwischen den Kantonen wieder besser justiert wird, kann die Tragfähigkeit und Akzeptanz des Finanzausgleichs langfristig gesichert werden.

Der Optimierungsvorschlag des Bundesrats und der Kantone sieht vor, die garantierte Mindestausstattung des Ressourcenausgleichs auf 86,5 % des schweizerischen Durchschnitts zu erhöhen und gesetzlich zu verankern. Durch diesen Fixwert lässt sich die Ausgleichssumme für jedes Jahr zuverlässig festsetzen. Dadurch frei werdende Bundesmittel werden je zur Hälfte für die Erhöhung des Soziodemografischen Lastenausgleichs (SLA) und für eine auf sechs Jahre befristete Übergangshilfe zugunsten der ressourcenschwachen Kantone eingesetzt. Das Parlament steuert den Finanzausgleich neu über das Gesetz.

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stv. Generalsekretär KdK
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