Grundlagen für die Integrationsförderung 2024-2027 verabschiedet

  • Medienmitteilung

Bundesrat und Kantonsregierungen wollen die gemeinsam finanzierten kantonalen Integrationsprogramme auch in den Jahren 2024 bis 2027 weiterführen. Sie haben die dafür nötigen Grundlagen verabschiedet. Das Bewährte soll fortgeführt und weiterentwickelt werden. Geplant sind aber auch neue Akzente.

Seit 2014 schliesst der Bund mit den Kantonen Programmvereinbarungen zur Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern ab. Im Vorfeld einigen sich Bund und Kantone jeweils auf strategische Ausrichtung dieser Programme, indem sie die Ziele und Schwerpunkte der schweizerischen Integrationsförderung in einem Grundlagenpapier festhalten und die Finanzierung klären. Gestützt darauf entwickeln die Kantone mit Einbezug der Städte und Gemeinden auf den lokalen Kontext zugeschnittene kantonale Integrationsprogramme (KIP).

Auf Bewährtem aufbauen, neue Akzente setzen

Bund und Kantone wollen das Rad nicht neu erfinden: Mit der dritten KIP-Generation soll das bisher Erreichte konsolidiert und inhaltlich weiterentwickelt werden. Die bisherigen Ziele wurden konkretisiert. Die KIP umfassen weiterhin ein breites Spektrum an Massnahmen. Festgehalten werden soll an den zentralen Förderbereichen Information und Beratung, Sprache, Vorbereitung auf Berufsbildung und Arbeitsmarkt, Frühe Kindheit, Diskriminierungsschutz, Zusammenleben und Partizipation sowie Dolmetschen. Gestärkt werden soll jedoch die Qualitätssicherung sowie die Zusammenarbeit mit den Regelstrukturen (Bildung, Arbeit, Sozialhilfe, Zivilgesellschaft etc).

In den KIP 3 sollen die Kantone zudem Akzente setzen, indem sie gezielt Massnahmen ergreifen, um insbesondere Personen im Familiennachzug, Personen mit Ausbildungs- und Arbeitsmarktpotenzial sowie Personen, die von Armut betroffen oder bedroht sind, besser zu erreichen, zu informieren und zu beraten. Bei der Konzipierung und Umsetzung der Massnahmen ist dabei den besonderen Anliegen von Frauen, Kindern und Jugendlichen noch konsequenter Rechnung zu tragen.

Weiterführung der gemeinsamen Finanzierung

Die Finanzierung der kantonalen Integrationsprogramme erfolgt durch Beiträge von Bund, Kantonen und Gemeinden. Für die Periode 2024-2027 hat der Bundesrat gestern einem geplanten Verpflichtungskredit von rund 130 Millionen Franken zugestimmt (Medienmitteilung des Bundesrates). Die Kantone sollen mit jährlich 32 Millionen Franken bei der Umsetzung ihrer kantonalen Integrationsprogramme unterstützt werden, sofern sie die jeweiligen Bundesbeiträge mindestens kofinanzieren. Hinzu kommen die Integrationspauschalen von CHF 18'000 Franken, die der Bund den Kantonen pro anerkanntem Flüchtling und vorläufig aufgenommener Person gezielt für die Integration auszahlt

Kontakt / Rückfragen

Nicole Gysin, stv. Leiterin Innenpolitik KdK
031 320 30 00
n.gyin(at)kdk.ch

 

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