Institutionelles Abkommen: Die Kantone wollen einen stabilen Rahmen für die Beziehungen mit der EU

  • Medienmitteilung

 

Für die Beziehungen mit der Europäischen Union (EU) ist ein geregelter Rahmen zu sichern. Die Kantone wurden vom Bundesrat über den Stand der Verhandlungen zum Entwurf des institutionellen Abkommens informiert. Sie stellen fest, dass die Positionen der beiden Parteien derzeit weit auseinanderliegen. Der Bundesrat muss die notwendigen Entscheidungen treffen, um die Interessen der Schweiz zu wahren und den bilateralen Weg mit unserem direkten Nachbarn und wichtigsten Wirtschaftspartner nachhaltig zu sichern.

In den vergangenen Jahren haben die Kantone mehrfach betont, dass die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU aufrechterhalten und verstärkt werden sollen. Der bilaterale Weg bleibt die ideale Lösung. Anlässlich der Plenarversammlung vom 29. März 2019 erinnerten die Kantonsregierungen daran, dass es den Abschluss eines institutionellen Abkommens mit der EU braucht, um den Zugang zum Binnenmarkt zu sichern und mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Gleichzeitig unterstrichen sie, dass die im Abkommensentwurf enthaltenen Bestimmungen zu den staatlichen Beihilfen und den flankierenden Massnahmen (FlaM) sowie die Frage der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) geklärt werden müssen.

Nach dem Treffen vom 23. April 2021 zwischen Bundespräsident Guy Parmelin und Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, hat der Bundesrat den Kantonsregierungen seine Einschätzung der Situation zur Kenntnis gebracht. Die Kantone begrüssen die Wiederaufnahme der Gespräche auf politischer Ebene.

In ihrer Stellungnahme stellen die Kantonsregierungen wie bereits der Bundesrat fest, dass die Positionen der Schweiz und der EU weit auseinanderliegen. Sie teilen zudem die Einschätzung, dass die Schweiz der EU in einer Reihe von kritischen Bereichen (dynamische Rechtsübernahme, Rolle des EuGH im Rahmen der Streitbeilegung, Guillotineklausel) weit entgegengekommen ist und dass eine Klärung der drei offenen Punkte im Sinne der Schweiz unabdingbar ist, um das institutionelle Abkommen unterzeichnen zu können.

Sollte aufgrund neuer Entwicklungen oder entsprechender Änderungen in der Haltung der EU eine Unterzeichnung im Bereich des Möglichen liegen, unterstützen die Kantonsregierungen den Bundesrat bei diesem Vorhaben. Sie gehen davon aus, dass er alles daransetzen wird, um die Interessen unseres Landes optimal zu wahren. Die Kantone sind der Auffassung, dass der Bundesrat alles unternehmen sollte, um einen stabilen Rahmen für die bilateralen Beziehungen zu setzen und eine Negativspirale zu verhindern. In den Gesprächen mit der EU sollten sämtliche politischen Optionen vollumfänglich ausgeschöpft werden, bevor ein strategischer Entscheid gefällt wird.

Die Kantonsregierungen erwarten, dass sie eng in das weitere Vorgehen einbezogen werden. Die Kantone sind zeitnah, umfassend und fortlaufend an den strategischen Lagebeurteilungen zu beteiligen. Eine Vertretung der Kantone soll in die weiteren Gespräche mit der EU eingebunden werden.

Kontakt / Rückfragen

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Präsident KdK,
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christian.rathgeb(at)dfg.gr.ch

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Vizepräsident KdK,
032 889 61 00,
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Roland Mayer,
Generalsekretär KdK,
031 320 30 00,
r.mayer(at)kdk.ch

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