Integrationsagenda Schweiz verabschiedet

  • Medienmitteilung


Bund und Kantone wollen anerkannte Flüchtlinge (FL) und vorläufig aufgenommene Personen (VA) rascher und besser integrieren – und damit auch deren Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduzieren. Zu diesem Zweck haben sie sich auf eine gemeinsame Integrationsagenda geeinigt, die erhöhte Investitionen, konkrete Wirkungsziele sowie einen für alle Akteure verbindlichen Integrationsprozess vorsieht. Die Integrationsagenda wurde am 23. März 2018 von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) genehmigt. Nun hat auch der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. April 2018 zugestimmt. Die Kantone begrüssen insbesondere, dass der Bundesrat die Integrationspauschale von heute 6'000 auf neu 18'000 CHF pro Person erhöht.
Die Kosten für die Integration von Personen aus dem Asylbereich sowie die Folgekosten einer nicht gelungenen Integration stellen für die Kantone eine massive finanzielle Mehrbelastung dar. Deshalb forderten die Kantone im März 2017 vom Bundesrat, sich finanziell sehr viel stärker an der Integrationsförderung von VA/FL zu beteiligen. Ausgehend von einem Fachbericht der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) haben die Präsidien der KdK, der EDK sowie der SODK die EJPD-Vorsteherin und den WBF-Vorsteher eingeladen, dieses Thema gemeinsam mit den Kantonen zu vertiefen und eine Erhöhung der Bundesmittel zu prüfen.

Medienmitteilung des Bundesrates: Link

Kontakt / Rückfragen

Thomas Minger
Leiter Bereich Innenpolitik KdK
Tel. 031 320 30 00

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