Kantone unterstützen die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie: Schengen und Dublin dürfen nicht gefährdet werden

  • Medienmitteilung

Beim Referendum über die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie steht die bilaterale Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU im Sicherheits- und Asylbereich auf dem Spiel. Eine Ablehnung der Vorlage hätte für den Bund und die Kantone weitreichende Folgen. Betroffen wären vor allem der Asylbereich und die Polizeiarbeit. Die Kantone sprechen sich für die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht aus.

Am 19. Mai 2019 stimmt die Schweiz über die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht ab. Von deren Umsetzung hängt der Fortbestand der bilateralen Abkommen von Schengen und Dublin ab. Ein Wegfall dieser Abkommen hätte weitreichende Folgen für die Sicherheit der Schweiz und würde insbesondere die Kantone treffen. So würden die Polizei und die Grenzwache den Zugriff auf die Informations- und Fahndungssysteme von Schengen und Dublin verlieren. Anders als heute könnten die Schweizer Behörden dadurch nicht mehr feststellen, ob bestimmte Personen im EU-Raum gesucht werden. Gerade in den Bereichen des Terrorismus und der organisierten Kriminalität wäre das fatal.

Ebenfalls stark von einem Wegfall der Abkommen betroffen wäre der Asylbereich. Die Asylbehörden könnten bei einer Ablehnung der Umsetzung nicht mehr prüfen, ob eine asylsuchende Person bereits in einem anderen europäischen Land Asyl beantragt hat. Das würde bedeuten, dass alle in europäischen Ländern abgewiesenen Asylsuchenden in der Schweiz ein zweites Asylgesuch einreichen können, ohne dass sie – wie heute in Anwendung des Dublin-Abkommens – in den Erstasylstaat rücküberstellt werden können. Ein Wegfall des Dublin-Abkommens hätte deshalb eine massive Mehrbelastung des Schweizer Asylsystems zur Folge.

Ein weiterer erheblicher Nachteil für die Schweiz wäre eine Einschränkung der Reisefreiheit. Europareisende müssten neben einem Schengen-Visum ein zweites Visum für die Schweiz beantragen, was sich auf den Tourismus auswirken würde. Die Grenzen zwischen der Schweiz und ihren Nachbarn wäre ohne das Abkommen wieder eine Schengen-Aussengrenze, was den Grenzverkehr zu den Nachbarstaaten und an den Flughäfen erschweren würde. Der Schweizer Volkswirtschaft droht dadurch ein finanzieller Schaden in Milliardenhöhe.

Diesen gewichtigen Nachteilen stehen einige wenige administrative Änderungen für einen Teil der Schützinnen und Schützen gegenüber: Wer eine halbautomatische Waffe mit einem grossen Magazin besitzt, muss diese innerhalb von drei Jahren dem kantonalen Waffenbüro melden. Wer neu eine solche Waffe erwerben will, braucht anstelle des bisherigen Waffenerwerbsscheins eine Ausnahmebewilligung und muss nachweisen, dass er damit regelmässig schiesst oder Mitglied eines Schützenvereins ist. Armeewaffen aber können nach dem Militärdienst weiterhin ohne Auflagen übernommen werden. Im Schiesssport dürfen weiterhin auch halbautomatische Waffen mit einem grossen Magazin eingesetzt werden, ohne dass die Schützinnen und Schützen psychologische Tests absolvieren müssen. Die Nachteile einer Ablehnung der Vorlage sind aus Sicht der Kantone deutlich gewichtiger als die geringen Nachteile für einen Teil der Schützinnen und Schützen.

Kontakt / Rückfragen

Regierungsrat Benedikt Würth
Präsident KdK
Tel. 079 639 26 60

Landammann Urs Hofmann
Vorsteher Departement Inneres und Volkswirtschaft Kanton Aargau
Tel. 062 835 14 00, erreichbar von 14.00-15.00 Uhr

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