Kantone verabschieden gemeinsame Stellungnahme zum Covid-19-Gesetz

  • Medienmitteilung

Im Hinblick auf die Beratung durch das Parlament haben die Kantonsregierungen eine gemeinsame Stellungnahme zum Covid-19-Gesetz verabschiedet. Die Kantone begrüssen den Gesetzesentwurf. Sie fordern jedoch punktuelle Präzisierungen und Ergänzungen, damit die für sie notwendigen Spielräume gewahrt bleiben. Neben der Diskussion des Gesetzesentwurfs hat im Rahmen der ausserordentlichen Plenarversammlung ein Austausch mit Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga stattgefunden.

Die Schweiz hat die erste Welle der Covid-19-Epidemie vergleichsweise gut bewältigt. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Massnahmen sind allerdings massiv und können in ihren mittel- und längerfristigen Auswirkungen noch nicht abschliessend eingeschätzt werden. Eine Situation wie im Frühjahr muss deshalb mit einem auf die lokalen und regionalen Gegebenheiten abgestimmten, koordinierten Vorgehen verhindert werden. Dies haben die Kantone an ihrer ausserordentlichen Plenarversammlung vom Freitag bekräftigt.

Kantone begrüssen Covid-19-Gesetz
In der Herbstsession beraten die eidgenössischen Räte den Entwurf des Covid-19-Gesetzes des Bundesrates. Im Hinblick darauf haben die Kantone eine gemeinsame Stellungnahme verabschiedet. Grundsätzlich begrüssen sie das Covid-19-Gesetz. Durch das Gesetz können die per Notrecht beschlossenen Massnahmen des Bundesrates auf eine ordentliche Gesetzesgrundlage gestellt und weitergeführt werden. Die Kantone fordern jedoch punktuelle Präzisierungen und Ergänzungen.

Situationsbezogene Massnahmen in den Kantonen  
Die Erfahrungen zeigen, dass nicht alle Regionen und Kantone gleich stark betroffen sind. Zudem unterscheiden sich die strukturellen Bedingungen von Kanton zu Kanton. Dies spricht für regional unterschiedliche, räumlich begrenzte und dem jeweiligen epidemiologischen Risiko angepasste Massnahmen. Die Kantone kennen die Entwicklung vor Ort am besten und können rasch und zielgerichtet reagieren, was sie inzwischen vielfach unter Beweis gestellt haben. Aus Sicht der Kantone sollte das Covid-19-Gesetz deshalb die Flexibilität bieten für situationsbezogene und risikoorientierte Lösungen auf kantonaler Ebene.

Mitwirkung der Kantone
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Bundesrat die Kantone bei der Erarbeitung von Massnahmen einbezieht, wenn kantonale Zuständigkeiten betroffen sind. Voraussetzung dafür ist eine ordentliche Vernehmlassung der Kantone. Die Kantone fordern deshalb, dass das Gesetz angemessene Vernehmlassungsfristen vorsieht. Ausserdem sollten sich Bund und Kantone zur Vorbereitung und Diskussion der Massnahmen auf Formen und Organe einigen. Denn das Fehlen von verbindlichen Prozessen und Strukturen hat die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen erschwert und auch in der Bevölkerung zu Verunsicherung geführt.

Angemessene Kostenbeteiligung des Bundes
Die vom Bund erlassenen Massnahmen sind von grosser finanzieller Tragweite. Dies gilt für alle potenziell betroffenen Bereiche wie Sport, Kultur, öffentlicher Verkehr, Gastronomie oder Spitalkapazitäten. Die Kantone erwarten deshalb, dass sich der Bund angemessen an den direkt oder indirekt durch das Covid-19-Gesetz verursachten Kosten beteiligt. Nicht einverstanden sind die Kantone damit, dass der Bundesrat die rückwirkende Entschädigung von Verlusten, die den Gesundheitseinrichtungen und den Kantonen im Zuge des vom Bundesrat in der ausserordentlichen Lage ausgesprochenen Verbots von nicht dringlichen Eingriffen und Behandlungen entstanden sind, ausschliesst.

Ganzheitliche Krisenbewältigung
Die Kantone streben eine antizipative, ganzheitliche und sektoralpolitisch übergreifende Krisenbewältigung an. Das heisst, dass jeweils eine Abwägung zwischen gesundheitspolitischen sowie wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen vorgenommen werden muss. Voraussetzung dafür ist eine transparente Kommunikation gegenüber der Bevölkerung, damit die aktuelle Bewältigungsstrategie nachvollziehbar ist und mitgetragen wird. Im Übergang von der «ausserordentlichen» in die «besondere Lage» hat diese Kommunikation nicht wunschgemäss funktioniert, wie die Kantone feststellen. Hier sind die einzelnen Kantone noch stärker als bisher gefordert, gegenüber den Medien und der Bevölkerung zu informieren.

Austausch mit Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga
Im Rahmen der ausserordentlichen Plenarversammlung haben sich die Kantonsvertreterinnen und -vertreter mit Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga über die bisherigen Erfahrungen und die künftige Strategie zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie ausgetauscht. Die Bundespräsidentin unterstrich die bisher im Allgemeinen gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Neben Bundespräsidentin Sommaruga waren Lukas Engelberger, Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), und Regierungsrat Christoph Brutschin, Präsident der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschafsdirektoren, zu Gast.

Kontakt / Rückfragen

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Staatsrat Alain Ribaux, Vizepräsident der KdK
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