Nein zur Zersiedelungsinitiative

  • Medienmitteilung

 

Die «Zersiedelungsinitiative», die am 10. Februar 2019 an die Urne kommt, verlangt die Einfrierung der Bauzonen. Das ist ein starker Eingriff in das föderalistische System, beschränkt die Handlungsspielräume der Kantone und hemmt die Entwicklung des Landes. Die Kantonsregierungen lehnen die Initiative aus diesen Gründen ab, zumal die Zersiedelung mit den Massnahmen der ersten Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes (RPG1) bereits wirksam bekämpft wird.

Die Initiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung» («Zersiedelungsinitiative») verlangt, dass die Bauzonen auf dem heutigen Stand eingefroren werden. Die Ausscheidung neuer Bauzonen soll nur noch zulässig sein, wenn eine gleich grosse Fläche ausgezont wird.

Zentralistischer Eingriff

Aus Sicht der Kantone ist dieser Bauzonen-Stopp ein erheblicher Eingriff in ihre raumplanerischen Kompetenzen und widerspricht dem Föderalismus. Der zentralistische Initiativtext nimmt keine Rücksicht auf regionale, kantonale und kommunale Unterschiede und hebelt dadurch die Vorzüge des föderalistischen Systems aus. Angebot und Nachfrage von Bauland variieren je nach Kanton und Region stark. Diese unausgewogene Verteilung würde mit dem geplanten Moratorium noch weiter akzentuiert. Das entspricht nicht den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft und verhindert eine sinnvolle Entwicklung des Landes.
Die Kantone verlieren die für sie wichtigen Handlungsspielräume und ihre Flexibilität. Die Entwicklung sowie Ansiedlung von Unternehmen werden mangels Bauland erheblich erschwert. Weiter schränkt die Initiative die landwirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten ein. Die Folge davon wäre eine deutliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Selbst für Bauten im öffentlichen Interesse wie Spitäler oder Schulhäuser wären Einzonungen nicht mehr zulässig, weil die unrealistischen Vorgaben zur gleichzeitigen Auszonung von Bauland kaum erfüllt werden können.

Kernanliegen sind bereits geregelt und werden in den Kantonen umgesetzt

Die Kernanliegen der Initiative werden durch die erste Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes (RPG1) bereits geregelt. Die 2013 vom Stimmvolk angenommene RPG1 enthält griffige Massnahmen gegen die Zersiedelung wie etwa die Verkleinerung von zu grossen Bauzonen. Die Umsetzung der Massnahmen aus der RPG1 ist seitens der Kantone und der Gemeinden bereits weit fortgeschritten. Die Initiative greift hier unnötigerweise in Prozesse ein, die im Rahmen des bewährten föderalistischen Systems funktionieren.

Der Bauzonen-Stopp bestraft ausgerechnet Kantone und Gemeinden, die in der Vergangenheit haushälterisch mit ihrem Boden umgegangen sind und zurückhaltend Bauzonen geschaffen haben. In vielen Gebieten droht daher ein Entwicklungsstillstand. In Ballungsräumen könnte die Initiative zudem zu einer massiven Verknappung von Bauland führen, was ein Ansteigen der Grundstückspreise mit allen negativen Begleiterscheinungen nach sich ziehen würde.

Kontakt / Rückfragen

Regierungsrat Benedikt Würth
Präsident KdK
Tel. 079 639 26 60

Staatsrätin Jacqueline de Quattro
Vorsteherin Raumplanungs- und Umweltdepartement Kanton Waadt
Tel. 021 316 45 14

Regierungsrat Stephan Attiger
Vorsteher Departement Bau, Verkehr und Umwelt Kanton Aargau
Tel. 062 835 32 04

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