Kantone gegen Einführung eines Verordnungsvetos auf Bundesebene

  • Stellungnahmen

Die Kantonsregierungen lehnen die Einführung eines Verordnungsvetos (Pa.Iv. 14.422) entschieden ab: Die vorhandenen politischen und rechtlichen Instrumente des Parlaments reichen aus, um den Willen des Gesetzgebers einzubringen. Aus Sicht der Kantone würde das Verordnungsveto primär zur Wahrung von Partikularinteressen eingesetzt werden. Wenn aber die Legislative in das rechtlich korrekt ausgeübte Vollzugsermessen der Exekutive eingreift, wird das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt. Zudem führt das Verordnungsveto zu Verzögerungen und einem deutlichen Mehraufwand für alle beteiligten Akteure und kann Rechtsunsicherheiten mit sich bringen. Dadurch werden die Umsetzung und der Vollzug von Bundesrecht in den Kantonen erschwert.

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