Wirksamkeitsbericht 2016–2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

  • Stellungnahmen


Die Bilanz der Kantonsregierungen zum nationalen Finanzausgleich 2016–2019 fällt positiv aus. Die Wirkungsanalyse zeigt, dass die Ziele weitgehend erreicht worden sind. Dennoch gibt es Optimierungsbedarf: Die Kantonsregierungen begrüssen, dass sich der Bundesrat in dieser Hinsicht weitestgehend den Vorschlägen der Kantone anschliesst. Neu sollen sich die ressourcenschwachen Kantone auf eine gesetzlich garantierte Mindestausstattung von 86,5% verlassen können. Nicht geäussert hat sich der Bundesrat hingegen zur Verwendung der frei werdenden Bundesmittel. Diese sind aber zwingend im Ausgleichssystem zu behalten. Die eine Hälfte soll dauerhaft in den soziodemographischen Lastenausgleich fliessen. Die andere Hälfte soll befristet zugunsten der ressourcenschwachen Kantonen verwendet werden.

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