Institutionelles Abkommen: Klärung offener Punkte notwendig

  • Medienmitteilung

Die Fortführung des bilateralen Wegs und ein entsprechendes Rahmenabkommen sind aus Sicht der Kantone für die Schweiz von grosser Bedeutung. Der vorliegende Entwurf für ein solches Abkommen lässt aber in Bezug auf staatliche Beihilfen, flankierende Massnahmen und die Unionsbürgerrichtlinie Fragen offen, die durch den Bundesrat zu klären sind.

An der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 29. März 2019 wurde der Entwurf für ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (InstA) diskutiert. Für die Kantone haben sich die bilateralen Abkommen mit der EU bewährt. Auch sei eine Vertiefung der Zusammenarbeit in gewissen Bereichen im Interesse der Schweiz. Die Kantone unterstützen verschiedene Elemente des InstA wie etwa die Regeln über die Streitschlichtung und die dynamische Rechtsübernahme. Klärungsbedarf sehen sie jedoch bei den staatlichen Beihilfen, den flankierenden Massnahmen und der Unionsbürgerrichtlinie.

Keine horizontale Wirkung und keine Ungleichbehandlung von Bund und Kantonen bei staatlichen Beihilfen

Ein institutionelles Abkommen darf aus Sicht der Kantone nicht dazu führen, dass Regeln über staatliche Beihilfen in Bereichen wirksam werden, in denen die Schweiz keinen vertraglich abgesicherten Zugang zum EU-Binnenmarkt hat. Diese sogenannte horizontale oder allgemeine Wirkung von Beihilferegeln lehnen die Kantone ab. Konkret gehen sie davon aus, dass die Auslegung des Freihandelsabkommens von 1972 gemäss InstA sowie gewisse Bestimmungen im vorgesehenen Anhang zum Luftverkehrsabkommen horizontale Wirkung entfalten werden. Eine solche Wirkung würde zu Rechtsunsicherheit und Intransparenz führen. Auch ist aus staatspolitischen Gründen sicherzustellen, dass die im InstA vorgesehene Überwachung von Beihilfen nicht zu einer Ungleichbehandlung von Bund und Kantonen führt. Unter staatlichen Beihilfen versteht die Europäische Union alle staatlichen Tätigkeiten, die den Wettbewerb verfälschen können. Die Kantone schliessen Verhandlungen und Festlegungen von Beihilferegeln in neuen bilateralen Abkommen nicht aus und bieten Hand, um in der Frage der Überwachung mit dem Bund eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.

Keine Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie und innenpolitisch abgestützte Lösung für die FlaM

Aus Sicht der Kantone ist klarzustellen, dass die Schweiz sich mit einem InstA nicht dazu verpflichtet, die Unionsbürgerrichtlinie der EU und allfällige Weiterentwicklungen des Unionsbürgerrechts dynamisch zu übernehmen. Bei den flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit muss den Anliegen der Sozialpartner bezüglich des Schutzes der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen Rechnung getragen werden.

Klärung durch den Bundesrat mittels Gesprächen in Brüssel

Die Kantone fordern den Bundesrat auf, diese Punkte in Gesprächen mit der EU zu bereinigen und die innenpolitische Umsetzung im erwähnten Sinn vorzubereiten. Eine weitere Beurteilung und ein abschliessender Positionsbezug seitens der Kantonsregierungen werden nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Klärungen erfolgen.

Kontakt / Rückfragen

Regierungsrat Benedikt Würth
Präsident KdK
Tel. 079 639 26 60

Roland Mayer
Generalsekretär KdK
Tel. 031 320 30 00

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