Anerkennung der Berufsqualifikationen: Abkommen mit dem Vereinigten Königreich in Sicht

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Die Plenarversammlung der KdK vom 22. September 2023 hat eine Stellungnahme zur Vorlage des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verabschiedet. Die beide Länder anerkennen bereits seit vielen Jahren gegenseitig ihre Berufsqualifikationen. Aufgrund des Brexits muss ein neues Abkommen mit London abgeschlossen werden, um die bestehende Praxis (auf Basis des Personenfreizügigkeitsabkommens und anschliessend des Abkommens über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger) weiterzuführen und Kontinuität zu gewährleisten. Die Kantone begrüssen die Schaffung einer ständigen Rechtsgrundlage, nicht zuletzt mit Blick auf den Fachkräftemangel im Bereich der Gesundheitsberufe. Sie äussern einige Befürchtungen betreffend die Anerkennung altrechtlicher Ausbildungen auf der Sekundarstufe II.

Parallel zum Abkommensentwurf wünscht der Bundesrat eine Kompetenzdelegation zum selbstständigen Abschluss von Verträgen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen mit anderen Staaten. In ihrer Stellungnahme, die von der Plenarversammlung verabschiedet wurde, sehen die Kantonsregierungen zwei Voraussetzungen dafür vor: eine Äquivalenz mit den entsprechenden schweizerischen Berufsqualifikationen und die Wahrung der von der Verfassung garantierten Rechte der Kantone im Bereich der Aussenpolitik.

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