Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBaG)

  • Stellungnahmen

Die Plenarversammlung der KdK vom 26. März 2021 hat eine Stellungnahme zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBaG) verabschiedet. Die Kantonsregierungen begrüssen die allgemeine Stossrichtung der Vorlage, weisen den Entwurf in seiner aktuellen Form jedoch zurück. Das EMBaG sollte so ausgestaltet sein, dass es das Projekt Digitale Verwaltung Schweiz unterstützt und nicht konkurriert. Für die Umsetzung von Bundesrecht ist den Kantonen ein möglichst grosser Spielraum zu gewähren. Deshalb lehnen die Kantonsregierungen verpflichtende Vorgaben des Bundes an die Kantone für elektronische Behördendienste und Standards ab. Sie äusserten sich auch zu verschiedenen anderen Teilen der Vorlage.

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