Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

  • Stellungnahmen

Am 19. Mai 2019 stimmt die Schweiz über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF-Vorlage) ab. Aus Sicht der Kantone ist die STAF-Vorlage ein ausgewogener Kompromiss. Bisher bestehende Steuerprivilegien für viele überwiegend international tätige Unternehmen werden aufgehoben. So werden alle in der Schweiz ansässigen Firmen künftig gleichbehandelt, ohne die Attraktivität des Standorts Schweiz zu schwächen. Die Gewinnsteuereinnahmen der Kantone lassen sich dadurch längerfristig sichern. Ohne die Vorlage drohen ausserdem Einnahmelücken bei der AHV und den öffentlichen Haushalten. Aufgrund dieser klaren Vorteile unterstützen die Kantone die Vorlage.

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